Aufnahme
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Der / die Jugendliche muss eine gewisse Bereitschaft mitbringen, an seiner / ihrer Entwicklung zu arbeiten;
- Mindestalter: 12 Jahre;
- Praktische Bildungsfähigkeit;
- Bereitschaft zum Zusammenleben in einer kleinen Gemeinschaft;
- Schriftliche, klare Zielsetzung für den Aufenthalt
- Vorliegen einer schriftlichen (zumindest subsidiären) Kostengutsprache oder einer IV-Verfügung.
Wenn ein Platz vorhanden ist, können Aufnahmen unter oben genannten Bedingungen, jedoch erst nach erfolgtem Besuch und den normalerweise drei Schnuppertagen, jederzeit und kurzfristig erfolgen.
Im Laufe des Aufnahmeprocedere werden Sie gebeten uns dieses Dokument auszufüllen und ausgedruckt zukommen zu lassen.