Aufnahme

Voraussetzungen für eine Aufnahme

Eine Aufnahme bei Gerbione wird individuell geprüft. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse des jungen Menschen, den pädagogischen Auftrag sowie die Passung zur bestehenden Gemeinschaft.

Insbesondere gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 12 Jahre;
  • eine grundsätzliche Bereitschaft, sich auf den eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozess einzulassen;
  • die Möglichkeit, am Alltag einer kleinen Gemeinschaft teilzunehmen;
  • die Bereitschaft, schrittweise praktische, persönliche und soziale Kompetenzen zu entwickeln;
  • ein gemeinsam mit der zuweisenden Stelle definierter pädagogischer Auftrag;
  • für Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Tessin: die entsprechende Verfügung der zuständigen Behörde;
  • eine schriftliche Kostengutsprache beziehungsweise, falls zutreffend, eine IV-Verfügung.

Gerbione ist eine offene sozialpädagogische Einrichtung. Eine Aufnahme ist deshalb dann möglich, wenn der notwendige Unterstützungsbedarf in diesem Rahmen verantwortungsvoll begleitet werden kann.

Ist ein stärker geschütztes Setting oder vorrangig eine spezialisierte medizinische, psychiatrische oder therapeutische Behandlung erforderlich, wird gemeinsam mit den beteiligten Fachstellen nach einer geeigneteren Lösung gesucht.

Aufnahmeverfahren

Bei einem freien Platz kann eine Aufnahme auch kurzfristig erfolgen.

Das Aufnahmeverfahren umfasst in der Regel:

  • einen ersten Kontakt mit dem jungen Menschen, der Familie und/oder der zuweisenden Stelle;
  • einen Besuch bei Gerbione;
  • eine Kennenlern- und Abklärungsphase von in der Regel etwa drei Tagen;
  • eine gemeinsame Einschätzung, ob die Platzierung geeignet ist;
  • die Klärung der Ziele und Rahmenbedingungen für den Eintritt.
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